Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BfV Bank für Vermögen AG – Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank.
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der BfV Bank für Vermögen AG (im Folgenden „Bank“). Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (z. B. Wertpapiergeschäft) Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei Erteilung eines Auftrages mit dem Kunden vereinbart.
§ 2 Änderungen
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.
§ 3 Bankgeheimnis und Bankauskunft
- Bankgeheimnis: Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.
- Bankauskunft: Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte werden nicht gemacht.
- Voraussetzungen: Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen erteilt die Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat und keine schutzwürdigen Belange des Kunden entgegenstehen.
- Empfänger: Bankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.
§ 4 Haftung der Bank
- Haftungsgrundsätze: Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit Sonderbedingungen oder Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich der Umfang nach den Grundsätzen des Mitverschuldens.
- Weitergeleitete Aufträge: Wird ein Auftrag typischerweise so ausgeführt, dass die Bank einen Dritten betraut, erfüllt die Bank den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet. Die Haftung beschränkt sich auf sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
- Störung des Betriebs: Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder sonstige nicht zu vertretende Vorkommnisse.
§ 5–§ 18
Die vollständigen AGB enthalten u. a. Regelungen zu Aufrechnung, Verfügungsberechtigung nach Tod, maßgeblichem Recht und Gerichtsstand, Mitwirkungspflichten, Entgelten/Auslagen, Zahlungsweise, Sicherheiten, Pfandrecht, Verwertung, Kündigungsrechten sowie Streitschlichtung. Diese Fassung wurde auf Basis der von unseren Juristen freigegebenen Muster in die Website übernommen.
Hinweis: Im Zweifel gilt die jeweils aktuelle AGB-Fassung, die Ihnen von der Bank in Textform bereitgestellt wird.
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